Die Aufstellung von speziellen bzw. ausgewählten Finanzinformationen dient in der Regel der Erfüllung von Rechnungslegungspflichten gegenüber Vertragspartnern, Behörden, (Förder-)Banken und andere Institutionen. Ausgewählte Finanzinformationen sind oft entscheidungsrelevant bei Verhandlungen mit Investoren oder dienen als Nachweis für die Einhaltung von vertraglichen Vereinbarungen.
In jedem dieser Fälle bedürfen speziellen bzw. ausgewählten Finanzinformationen einer Validierung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer. Diese betriebswirtschaftlichen Prüfungsaufträge können mit dem Ziel einer hinreichenden oder einer begrenzten Sicherheit durchgeführt werden - je nach Ihren Bedürfnissen. Gemeinsames Ziel aller Prüfungen ist, zwischen den Marktteilnehmern Vertrauen zu schaffen!
Beispiele für speziellen bzw. ausgewählten Finanzinformationen:
- Abschlüsse, die nach speziellen Rechnungslegungsbestimmungen (z.B. auf der Grundlage eines Vertrags, nach Vorgaben von Behörden) aufgestellt wurden;
- Prüfung Carve-out Abschlüsse
- Prüfung Pro Forma-Rechnungslegung
- Umsatzerlöse im Rahmen von Lizenzvereinbarungen/ umsatzabhängigen Mieten
- Aufstellung über die Verwendung von Fördermitteln, Betriebskostenzuschüssen etc.
- Analysen von Finanzdaten und Planrechnungen