Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweisgeberschutzgesetz

Die Gewährleistung normgerechten Verhaltens aller Mitarbeiter gehört heute zu den Sorgfaltspflichten der Unternehmensführung. Dabei sind je nach Geschäftsmodell und Branche eine Vielzahl von nationalen und internationalen Rechtsvorschriften zu beachten.

Die EU will verstärkt dafür sorgen, dass Missstände und Gesetzesverstöße im Geschäftsgebaren intern nicht unter der Decke gehalten werden. Aufklärung und Normkonformität sollen gefördert werden. Deshalb hat sie die EU-Whistleblowing-Richtlinie geändert.

Zukünftig werden auch kleinere und mittlere Unternehmen (KMUs) gesetzlich verpflichtet, in ihren Betrieben ein Hinweisgebersystem ab einer Firmengröße von mehr als 50 Mitarbeitern vorzuhalten. Gleiches gilt für Gemeinden ab 10.000 Einwohnern. In Kürze soll die EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden, damit Beschäftigte, die Rechtsverstöße in Unternehmen oder Behörden melden, besser geschützt werden.

Viele Unternehmen und Behörden haben keine eigene Compliance und sind damit überfordert.

Unser rechtlicher Kooperationspartner, die BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, bietet Ihnen hierzu eine unkomplizierte und zuverlässige Lösung an.

 

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