BDO empfiehlt dringend die gezielte Vorbereitung auf den No-Deal BREXIT
BDO empfiehlt dringend die gezielte Vorbereitung auf den No-Deal BREXIT
Ein ungeregelter BREXIT ist für deutsche Unternehmen der Worst Case der möglichen Austrittsformen des Vereinigten Königreichs aus der EU. Von einem Tag auf den anderen würde das Geschäft mit einem der größten Handelspartner Deutschlands innerhalb der EU auf eine disruptiv veränderte Rechtsgrundlage gestellt und wäre grundsätzlich nur noch wie mit einem Drittland zu WTO-Bedingungen möglich, beispielsweise wie mit Argentinien. Die Einschätzung von BDO bestätigt in diesem Zusammenhang die Ergebnisse der jüngsten Studie der Confederation of British Industry aus dem Juli 2019. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass es in 24 von 27 untersuchten Branchen zu schwerwiegenden Marktverwerfungen kommen kann, auf die die meisten Unternehmen nicht vorbereitet sind. Lieferstopps, Produktionsausfälle, Umsatzeinbrüche und explosionsartig steigende Kosten können die gravierendsten Folgen sein. Insbesondere in krisengefährdeten Branchen wie der Automobilindustrie und dem Maschinenbau seien laut BDO dadurch weitere Insolvenzen wahrscheinlich.
BDO sieht bei betroffenen Unternehmen nunmehr dringenden Handlungsbedarf. Trotz der Komplexität durch die vielen betroffenen Fachgebiete wie z.B. bei Liquidität und Finanzierungstruktur, Zöllen, Umsatzsteuern, geistigen Eigentumsrechten sowie Lieferkettenstrukturen, übersteigt das Risiko einer fortgesetzten Strategie des Abwartens das Risiko von Kosten für überflüssige Maßnahmen bei weitem.
Frank Biermann, Vorstand für Steuern und wirtschaftsrechtliche Beratung bei BDO: „Wir raten Unternehmen vor einem bösen Erwachen schnellstmöglich die Vorbereitung zu intensivieren und Notfallpläne einzuziehen, sollte dies noch nicht hinreichend geschehen sein. Wir haben hierfür die 10 Themen identifiziert, die die größte Rolle spielen.“ Unternehmer sollten zum Beispiel schon rechtzeitig Liquidität und Finanzierung sturmfest gemacht und sich um die Beantragung der notwendigen Formalitäten gekümmert haben, bevor man vor Behörden und Grenzen Großbritanniens monatelang Schlange stehen muss und dadurch Lieferstopps, Produktionsausfälle und massive Verluste riskiert. „Auch könnten von EU-Behörden gewährte Rechte an geistigem Eigentum in einem Post-BREXIT-Szenario im Vereinigten Königreich ihre Gültigkeit verlieren. Hiervon betroffene Gesellschaften sollten daher alle erforderlichen Schritte unternehmen, um ihre entsprechenden Rechte an geistigem Eigentum im Vereinigten Königreich neu zu beantragen.“ Die wichtigsten individuellen Präventionsmaßnahmen sind innerhalb weniger Wochen noch vor dem BREXIT beherrschbar.
Weitere Informationen rund um das Thema BREXIT erhalten Sie auf unserer Microsite.