DAS NEUE AUFSICHTSREGIME
Die EU-Mitgliedstaaten haben mit der IFD / IFR (Investment Firm Directive / Regulation) ein neues aufsichtsrechtliches Regelwerk für Wertpapierinstitute geschaffen. Der deutsche Gesetzgeber hat dieses in Form des neuen Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) mit Inkrafttreten zum 26. Juni 2021 umgesetzt. Zuvor galten für Wertpapierinstitute (WPI) das Kreditwesengesetz (KWG) und die entsprechenden europäischen Verordnungen. Die Neuregelung verfolgt einen proportionalitäts-getriebenen Ansatz, der stärker als bislang auf die Geschäftstätigkeit und die damit verbundenen Risiken von Wertpapierinstituten zugeschnitten ist. Das für ein WPI anzuwendende Regelwerk ergibt sich dabei über ein Klassifizierungssystem, das neben Größe des WPI, u.a. Art und Umfang der Geschäftstätigkeit sowie dessen Systemrelevanz berücksichtigt..