Rechtliche Themen

Hier hat unser rechtlicher Kooperationspartner BDO Legal Informationen zum Thema Brexit und möglicher Folgen deutscher Unternehmer für Sie zusammengefasst.

Arbeitsrecht

Wie wirkt sich der Austritt auf Arbeitsverträge aus, die mit Bürgern des Vereinigten Königreichs in Deutschland bestehen? Welche Änderungen erwarten britische Unternehmen, die eine Tochtergesellschaft oder eine Niederlassung in Deutschland haben? Werden Entsendungen aus und in das Vereinigte Königreich künftig noch möglich sein? Bedarf es hierzu eines Visums oder einer Blue Card? Die Liste lässt sich beliebig erweitern. Weitere Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie in einer Zusammenstellung unserer Kollegen von BDO Legal.

Einzelne Fallkonstellationen im Bereich des Arbeitsrechts sollten jedoch immer individuell darauf überprüft werden, ob und inwieweit sie von den etwaigen Folgen eine Brexit betroffen sind – wir stehen Ihnen hier gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Vertragsrecht 

Der Brexit wird bestehende und zukünftige Verträge mit Bezug auf Großbritannien berühren. Denn das nationale britische Recht wird sich nach Wirksamwerden des Brexit verändern. Auch wenn die Veränderungen derzeit noch nicht absehbar sind, sollten Unternehmen ihr Vertragsportfolio schon jetzt auf einen möglichen Handlungsbedarf hin überprüfen:

  • Gibt es Verträge mit Partnern mit Sitz in Großbritannien?
  • Gibt es Verträge (z.B. Lizenz- oder Vertriebsverträge), die sich auf Großbritannien beziehen?
  • Welchem Recht unterliegen diese Verträge? Wurde mittels einer Rechtswahlklausel z.B. die Geltung britischen Rechts vereinbart?
  • Setzen die Verträge einen barrierefreien Markt zwischen Deutschland und Großbritannien voraus?
  • Können Unsicherheiten aufgrund von regulatorischen Veränderungen durch den Brexit mit MAC-Klauseln (Material Adverse Change –Klauseln) in (derzeit verhandelnden) Verträgen abgefangen werden?

Gerne unterstützen Sie unsere Kollegen von BDO Legal bei einer Überprüfung Ihres Vertragsportfolios unter den vorstehenden und weiteren Aspekten und sprechen mit Ihnen über Ihre Handlungsoptionen.

Markenrecht/IP-Recht 

Unionsmarke und Gemeinschaftsgeschmacksmuster sind Erfolgsgeschichten der Europäischen Union (EU): Mit nur einer Anmeldung bei dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) können Schutzrechte für alle Mitgliedstaaten der EU erlangt werden. Die Anmeldeverfahren verlaufen regelmäßig zügig, die Anmeldekosten sind überschaubar.

Treten Staaten der EU neu bei, werden bestehende Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster nach den entsprechenden EU-Verordnungen auf diese neuen Mitgliedstaaten ausgedehnt. Doch was passiert, wenn ein Mitgliedstaat aus der EU austritt? Der mögliche Brexit wirft diese Frage aktuell auf.

Weitere Information von BDO Legal finden Sie hier und lesen Sie auch den Beitrag für die Legal Tribune Online