Annette Pogodda-Grünwald
Beinahe in letzter Minute konnte am 24. Dezember 2020 mit einem umfangreichen Handels- und Kooperationsabkommen (Trade and Cooperation Agreement, „TCA“) das Worst Case-Szenario eines No-Deal BREXIT abgewendet werden. Dieses Abkommen regelt auf über 1.200 Seiten viele Bereiche wie den Austausch von Waren und Dienstleistungen, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, sowie Datenschutz und geistiges Eigentum, um nur wesentliche zu nennen.
Geschäftsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich werden damit allerdings an vielen Stellen komplizierter und leider auch bürokratischer: Zahlreiche Standards müssen künftig nicht nur einmal überprüft werden; in etlichen Teilbereichen stehen Regelungen noch aus (Beispiel: Finanzdienstleistungen). Damit wird uns das Thema noch einige Monate beschäftigen. Und Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit UK unterhalten, sind gut beraten sich spätestens jetzt sorgfältig auf die BREXIT-Herausforderungen einzustellen, um so schnell wie möglich reibungslose Prozesse zu gewährleisten und das Eingehen erheblicher steuerlicher, rechtlicher und kostenseitiger Risiken zu vermeiden. Die Erfahrung des BDO-BREXIT-Expertenteams mit unseren Mandanten zeigt, dass sich längst noch nicht alle betroffenen Unternehmen hinreichend darauf eingestellt haben.
Erläuterungen und Ansprechpartner unseres BREXIT-Expertenteams finden Sie unter „Mehr Information“: Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei allen Fragen zum Thema BREXIT. Schreiben Sie uns an die verlinkten Email-Adressen.
Annette Pogodda-Grünwald
Dr. Henrik Meyer
Dr. Christina Schön
Grit Köthe
Roland Speidel