BDO verfügt über eine ausgewiesene Expertise bei der betriebswirtschaftlichen Beratung zur Durchsetzung von Sicherstellungszuschlägen nach § 5 Abs. 2 KHEntgG.
Krankenhäuser sind hochkomplexe Wirtschaftsunternehmen, an die seitens verschiedener Interessengruppen (u. a. Patienten, Träger, Mitarbeiter, Kostenträger, Zuweiser) eine Reihe von Anforderungen gestellt wird. Komplexität und Risikoneigung erfordern geeignete Strukturen und Instrumente der Führung im Rahmen einer Corporate Governance.
Die unterstützenden Methoden und Verfahren sollten dabei zum einen darauf hinwirken, dass sämtliche Prozesse im Unternehmen für alle an ihnen Beteiligten möglichst sicher und effizient ablaufen, zum anderen sollen die Steuerungsinstrumente der Bereitstellung von Managementinformationen auf den verschiedenen Ebenen des Krankenhauses dienen.
Eine Sonderrolle im Kontext unseres Beratungsspektrums nehmen unsere Unterstützungsleistung bei der betriebswirtschaftlichen Beratung zur Durchsetzung von Sicherstellungszuschlägen nach § 5 Abs. 2 KHEntgG ein. In diesem Bereich verfügen wir über eine ausgewiesene Expertise.
Zur Bearbeitung der vorgenannten Themen greifen wir auf die umfangreichen Kenntnisse der BDO Mitarbeiter aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Rechtsberatung (BDO Legal) ebenso zurück, wie auf die interdisziplinär qualifizierten Berater im Fachbereich Gesundheitswirtschaft.
Leistungsumfang
Im Bereich Steuerung & Prüfungsnahe Dienstleistungen können wir für Ihr Krankenhaus u. a. folgende Leistungen erbringen:
- Interne Revision:
- Überprüfung Chefarztabgaben
- Vergabemanagement
- Abrechnungsprüfung
- Personalkosten
- Bau(-kosten-)revision
- Kostenrechnung:
- Optimierung Kostenstellenrechnung
- Prüfung bestehender Sparten-, Deckungsbeitrags- oder Profit-Center-Rechnungen
- Etablierung und Umsetzung Sparten-/Deckungsbeitragsrechnung
- Planung:
- Erstellung von (integrierten) Planungsrechnungen
- Prüfung existierender Planungsrechnungen
- Risiko- und Chancenmanagement:
- Implementierung RCM
- Prüfung RCM
- Sicherstellungszuschlag gem. § 5 Abs. 2 KHENtgG
- Erstellung oder Prüfung der kostenrechnerischen Herleitung
- Erarbeitung Argumentation des geringen Versorgungsbedarfs
- Prüfung und ggf. Bestätigung der Effizienz des Personalbedarfs mittels Verfahren der leistungsorientierten Personalbedarfsanalyse
- Gutachtenerstellung
- Begleitung von Verhandlungstermine/Schiedsstellensitzungen