Kartell- & EU-Beihilfenrecht
Unternehmen benötigen für ihre wirtschaftlichen Betätigungen ein Umfeld, in dem alle die gleichen Chancen haben. Wesentliches Mittel zur Sicherstellung dieser Chancengleichheit ist ein funktionierender Wettbewerb, der es möglich macht, dass die Früchte des Erfolges auch demjenigen zu Gute kommen, der ihn erarbeitet hat.
Dies zu sichern ist Aufgabe des deutschen und europäischen Kartellrechts sowie des EU-Beihilfenrechts.
Unsere Mitarbeiter mit ihrer langjährigen Erfahrung helfen Ihrem Unternehmen, Risiken zu erkennen und zu vermeiden und die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten des Kartell- und EU-Beihilfenrechts zu nutzen. Neben der alltäglichen Beratung, beispielsweise bei der Ausgestaltung vertraglicher Beziehungen, sind wir natürlich auch im Ernstfall für Ihr Unternehmen da und stehen Ihnen gegenüber Behörden oder Gerichten zur Seite.
Das Kartell- und EU-Beihilfenrecht unterscheidet grundsätzlich nicht nach Größe oder Wirtschaftszweig in dem die Unternehmen tätig sind. Um dem gerecht zu werden, richtet sich unser Leistungsspektrum an alle Unternehmen, die mit dem Kartell- und EU-Beihilferecht in Berührung kommen, unabhängig davon, ob es sich um Großunternehmen oder Mittelständler, Dienstleister oder produzierendes Unternehmen handelt.
Kartell- und EU-Beihilfenrecht ist sehr eng verknüpft mit wirtschaftlichen Fragestellungen. Daher kooperieren wir bei Bedarf, etwa bei der Notwendigkeit eines Marktwertgutachtens, eng mit den Finanzexperten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern der BDO.