Fusionskontrolle
Die formale Anwendung der Regelungen zur Fusionskontrolle richtet sich in den meisten Ländern vorrangig nach den erzielten Umsätzen der beteiligten Unternehmen (weltweit und in den betroffenen Ländern). Die Marktposition wird erst im Rahmen der eigentlichen Prüfung relevant. Die Folgen einer unterlassenen Fusionskontrollanmeldung sind erheblich.
Ab einer bestimmten Größe Ihres Unternehmens sollte daher der Fusionskontrolle bei Transaktionen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Aufgrund des damit verbundenen organisatorischen Aufwands sollte die Erstellung einer Fusionskontrollanmeldung grundsätzlich frühzeitig und sorgfältig geplant werden.
Wir unterstützen Ihr Unternehmen in allen Verfahrensstadien.
- Prüfung der Anmeldepflichtigkeit einer Transaktion
- Bewertung von potenziellen Partnern unter fusionskontrollrechtlichen Gesichtspunkten
- Durchführung des Fusionskontrollverfahrens in Deutschland
- Durchführung von Fusionskontrollanmeldungen bei der EU-Kommission
- Koordinierung der Fusionskontrollanmeldungen weltweit