Unterstützung in Verfahren
Wurden einschlägige Vorschriften des Kartell- oder EU-Beihilfenrechts nicht eingehalten oder erwägen Sie gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch andere Marktteilnehmer vorzugehen, leisten wir mit unseren Mitarbeitern die erforderliche Unterstützung.
- Beratung für den Umgang mit aufgedeckten Kartellrechtsverstößen
- Beratung und Vertretung in kartellrechtlichen Bußgeldverfahren
- Vertretung in behördlichen oder zivilgerichtlichen Verfahren zu beihilfenrechtlichen Fragestellungen
- Durchsetzung der eigenen Ansprüche aus Wettbewerbsbeschränkungen anderer Marktteilnehmer (Kartellrecht und EU-Beihilfenrecht) vor Behörden und Gerichten