EU-Datenschutz-Grundverordnung

EU-Datenschutz-Grundverordnung

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung kommt – Was ist zu tun?

Im Mai 2018 entfaltet die beschlossene EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurz DSGVO) ihre Wirkung. Dennoch stehen nach wie vor viele Unternehmen mit der Implementierung der Vorgaben der DSGVO am Anfang. Wie können Unternehmen die jetzt noch verbleibende Zeit bis Mai 2018 nutzen? Welche typischen Hindernisse stellen sich bei der Implementierung der DSGVO in Unternehmen?

Es drohen hohe Bußgelder und erhebliche Imageschäden

Für die meisten Unternehmen stellt es keine Option dar, die Implementierung zumindest der Kernvorgaben der DSGVO nicht fristgerecht bis zum 25. Mai 2018 abgeschlossen zu haben. Dies lässt sich zum einen auf die eingangs bereits erwähnten, drastisch erhöhten Bußgelder zurückführen: Geschäftsleitungsmitglieder fürchten, persönlich zur Verantwortung gezogen zu werden, wenn sie nicht für eine rechtzeitige Umsetzung der DSGVO in ihrem Unternehmen sorgen.

Zum anderen ist aber auch die Angst vor drohenden Imageschäden Treiber für die hohe Priorisierung von DSGVO-Projekten in Unternehmen. Denn insbesondere für Unternehmen im Bereich B2C drohen erhebliche Beeinträchtigungen ihres Images, wenn Verstöße gegen die DSGVO-Vorgaben im Umgang mit Kundendaten publik werden.

Effektive Unterstützung rund um die DSGVO durch BDO

Viele Anforderungen der DSGVO lassen sich nur mit der passenden IT-Unterstützung umsetzen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Unternehmen in der Lage sind, die von ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten in all ihren IT-Systemen zu lokalisieren. Dies ist gerade bei IT-Landschaften mit vielen Insellösungen nicht immer einfach. Darüber hinaus müssen Unternehmen sicherstellen, über die passenden Tools zu verfügen, um die sog. Betroffenenrechte der DSGVO erfüllen zu können. Die Rechte der Träger personenbezogener Daten auf z.B. Auskunft, Löschung oder Widerruf lassen sich kaum ohne IT-Lösungen bewältigen.

Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragestellungen rund um die DSGVO. Neben der rechtlichen Beratung im Hinblick auf die neuen Anforderungen der DSGVO verfügen wir über zahlreiche Spezialisten aus dem Bereich Compliance, die regelmäßig die Implementierung neuer gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen in Unternehmen begleiten. Ergänzt wird unser multidisziplinäres Team durch die Fachleute der BDO IT GmbH, die alle relevanten IT-Services bei der Einführung der DSGVO abbilden.

Gerne stehen wir Ihnen als Gesprächspartner zur Verfügung – einen Eindruck unseres Beratungsangebots rund um dieses Thema finden Sie hier.

 

Angebotsanfrage

 

Kontaktieren Sie uns!