Beratung zur Bilanzierung nach IFRS oder HGB
Das Immobilienvermögen kann bei entsprechend hohem Anteil am bilanziellen Vermögen einen erheblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens haben und somit Verbesserungspotenziale eröffnen.
Hierbei kann es sich insbesondere um folgende immobilienspezifische Beratungsfelder im Rahmen der Bilanzierung handeln:
- Klassifizierung von Immobilien (IAS 2, IAS 11, IAS 16, IAS 40, IFRS 5)
- Klassifizierung von Leasingverhältnissen (IAS 17)
- Prüfung von Wahlrechten
- Immobilienbewertungen für Zwecke der Rechnungslegung
- Durchführung von Impairment Tests
- Aufteilung Grund & Boden und Gebäudeanteil/Purchase Price Allocation
Im Rahmen der Beratung zur Bilanzierung arbeiten Immobilienökonomen und Sachverständige für Immobilienbewertung eng mit Experten unseres Fachbereichs Internationale Rechnungslegung sowie Wirtschaftsprüfern zusammen, um eine optimale und kundenspezifische Beratung zu gewährleisten.