Vergaben & Beihilfen
Was uns im Vergaberecht auszeichnet…
Das Vergaberecht ist eine klassische Querschnittsmaterie. Eine fundierte Beratung erfordert daher regelmäßig eine fachgebietsübergreifende Zusammenarbeit durch die gleichzeitige Einbindung von Spezialisten aus den Bereichen Recht, Technik und Wirtschaft. Unserer Mandanten schätzen, dass wir durch unseren seit mehreren Jahrzehnten im BDO-Netzwerk geübten multidisziplinären Beratungsansatz einen Service aus einer Hand anbieten können. Hierdurch vermeiden wir unnötige Transferverluste und gewährleisten zugleich ein Höchstmaß an Kostendisziplin zugunsten unserer Mandanten. Die Berater von BDO Legal verfügen über eine tiefgehende Expertise in der Beratung der öffentlichen Hand bei der Vorbereitung und rechtssicheren Durchführung (europaweiter) Vergabeverfahren. Private Unternehmen unterstützen wir bei der Optimierung ihrer Chancen auf den Erhalt öffentlicher Aufträge mit großem Erfolg. Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabenachprüfungsinstanzen (Vergabekammern, Oberlandesgerichte), bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und in der Inanspruchnahme sonstiger Rechtsbehelfe. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der in den vergangenen Jahren immer bedeutender gewordenen Unterstützung öffentlicher Beschaffungsstellen bei der Etablierung von Systemen des Vertrags- und Nachtragsmanagements.
Wie wir Sie im Beihilfenrecht unterstützen können…
Finanzielle Zuwendungen der öffentlichen Hand, die nicht marktüblich sind, können eine Beihilfe im Sinne des EU-Beihilfenrechts darstellen. Für die Beachtung der Beihilfenrechtsregelungen sind sowohl die vergebende Stelle, als auch der Empfänger verantwortlich. Die Rechtsform des Unternehmens spielt dabei keine Rolle. Zudem kann in nahezu jedem Bereich, in dem staatliche Mittel an Unternehmen fließen, das Beihilfenrecht bedeutsam sein (z. B. Krankenhäuser, Stadtwerke, Kulturbereich, Wirtschaftsförderung).
Dabei stellen nicht nur unmittelbare Finanzleistungen beihilfenrechtlich relevante Zuwendungen dar, sondern auch viele weitere Leistungen, die nicht ohne Weiteres von den Beteiligten als Beihilfe qualifiziert werden (z. B. Kapitalerhöhungen, Überlassung von staatlichen Grundstücken, Personalgestellungen, Verkauf und Erwerb von öffentliche Beteiligungen).
Bei Vorliegen einer Beihilfe muss diese grundsätzlich vorab bei der EU-Kommission zur Genehmigung angemeldet werden. Für den Fall, dass Beihilfen unter Verstoß gegen das Beihilfenrecht gewährt werden, besteht das Risiko von Rückforderungen. Es gibt allerdings eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen, die Beihilfen von der Genehmigungspflicht befreien, wenn die Voraussetzungen der jeweiligen Ausnahmeregelung streng beachtet werden.
Wir betreuen die öffentliche Hand bei der Einordnung und Bewertung von Zuwendungen. Durch unsere standardisierte Checkliste können wir schnell Sachverhalte identifizieren und Risiken aufzeigen. Zudem unterstützen wir bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen (z. B. Betrauungsakt) und bei jeglicher Kommunikation mit und zwischen Behörden.