Zahlungsdienste

Zahlungsdienste

Mit dem auf Grundlage der Richtlinie 2007/64/EG vom 13. November 2007 eingeführten und durch die Richtlinie 2009/110/EG vom 16. September 2009 überarbeiteten Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz - ZAG) wurde ein neuer Aufsichtsrahmen für Zahlungsdienstleister geschaffen. Unter den Anwendungsbereich des ZAG fallen zum einen Zahlungsinstitute, d. h. Unternehmen, die gewerbsmäßig Zahlungsdienste wie z. B. das Ausführen von Lastschriften oder Überweisungen anbieten, und zum anderen E-Geld-Institute, die die Ausgabe von elektronischen monetären Werten anbieten. Diese sind seit der Einführung des ZAG speziellen aufsichtsrechtlichen Regelungen unterworfen. Das ZAG beinhaltet eine Vielzahl von Pflichten, die auf Zahlungsinstitute und/oder E-Geld-Institute Anwendung finden.

Von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten sind insbesondere spezielle Eigenkapitalvorgaben einzuhalten. Weiterhin umfassen die Pflichten die Sicherung der Geldbeträge, die zur Ausführung von Zahlungsvorgängen entgegengenommen werden, die Einhaltung von Geldwäschevorschriften, Aufbewahrungsvorschriften und Anzeigepflichten sowie die Einrichtung einer dem speziellen Geschäftsbetrieb angemessenen Geschäftsorganisation. Zudem sind auch bezüglich der Rechnungslegung besondere Vorschriften einzuhalten. Konkretisierungen der Anforderungen des ZAG ergeben sich aus einer Vielzahl von erlassenen Verordnungen, wie z. B. der Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechZahlV), der ZAG-Instituts-Eigenkapitalverordnung (ZIEV),

der ZAG-Anzeigenverordnung (ZAGAnzV) sowie der ZAG-Monatsausweisverordnung (ZAGMonAwV). Ergänzend gelten für die Prüfung von ZAG-Instituten die besonderen Vorschriften der Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (ZahlPrüfbV).

Unsere Expertise bei der Betreuung von Zahlungsdienstleistern liegt insbesondere in der Jahresabschlussprüfung, bei der wir die besonderen Pflichten gemäß § 18 ZAG berücksichtigen. Unsere Mitarbeiter verfügen über langjährige Berufserfahrung im Bereich der Prüfung und sind mit den Besonderheiten von Zahlungsdienstleistern vertraut. Daneben unterstützen wir ZAG-Institute (z. B. im Rahmen des Erlaubnisantrags gemäß §§ 8, 8a ZAG) bei der Entwicklung ihres Geschäftsmodells und der dafür erforderlichen Aufbau- und Ablauforganisation inkl. Risikomanagement und internem Kontrollsystem. Zudem bedienen wir unsere Mandanten mit der gesamten Palette unserer prüfungsnahen Beratungsexpertise, z. B. in den Bereichen Interne Revision, Compliance und Rechnungslegung.


Angebotsanfrage

Kontaktieren Sie uns!