Was ist FATCA?
FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) ist ein Gesetz, das im Rahmen des sog. HIRE-Act am 18. März 2010 in den USA verabschiedet und in das US-amerikanische Einkommensteuergesetz Internal Revenue Code (IRC) eingefügt wurde. Unter maßgeblicher Einbindung ausländischer Finanzinstitute (weltweit) soll es US-Steuerpflichtigen erschwert werden, der US-Steuerbehörde (Internal Revenue Service, IRS) durch die Verwendung ausländischer Konten und Wertpapierdepots Einkommen zu verheimlichen. FATCA zielt insbesondere auf die Ermittlung von US-Steuerpflichtigen ab, die Auslandskonten indirekt über zwischengeschaltete Gesellschaften halten. Geschätzte jährliche Steuerausfälle in Höhe von rd. $100 Mrd. sollen hierdurch reduziert werden. Auf die Finanzwirtschaft kommen dadurch weltweit geschätzte Compliance-Kosten (einmalig) in Höhe von bis zu $1,000 Mrd. zu.
Offenlegungspflichten der Finanzinstitute nach den FATCA-Regelungen
Nach den FATCA-Regelungen werden (aus Sicht der USA) ausländische Finanzinstitute (Foreign Financial Institutions, FFIs), die eine entsprechende (Muster-)Vereinbarung mit dem US-Finanzministerium abschließen (FFI-Agreement), weitreichende Offenlegungspflichten in Bezug auf US-Konten (United States Accounts) auferlegt. Die FATCA-Regelungen ergänzen die bereits bestehenden Verpflichtungen nach dem sogenannten Qualified Intermediary Programme (QI-Programm) sowohl in persönlicher wie sachlich Hinsicht in erheblichem Umfang.
Ursprünglich sollte das FATCA-Regime zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Nunmehr ist eine phasenweise Einführung der neuen Vorschriften vorgesehen, die – je nach Gegenstand - eine zeitliche Verschiebung von einem halben bis zu zwei Jahren beinhaltet.
(Straf-)Quellensteuer
Schließt das FFI kein FFI-Agreement bzw. kann es nicht nachweisen, dass es die Offenlegungspflichten befolgt hat, verpflichtet FATCA die US-Zahlstelle dazu, eine zusätzliche (Quellen-) Steuer i. H. v. 30 % auf bestimmte Zahlungen an das FFI aus US-Quellen (withholdable payments) einzubehalten. Der Quellensteuerabzug hat insbesondere auf folgende Zahlungen zu erfolgen:
- regelmäßige Einnahmen aus US-Quellen, wie z. B. Zinsen, Dividenden und Mieten,
- Erlöse aus der Veräußerung von Aktien, Schuldtiteln und anderen Wertpapieren.
Der 30%ige Steuerabzug gilt auch für Zahlungen aus indirekten US-Investments, wie etwa Investmentfondsanteilen (Passthru Payments). Nicht erfasst werden dagegen Einkünfte, die in direktem Zusammenhang mit einer US-Geschäftstätigkeit stehen (effectively connected income).
FATCA betrifft nicht nur Banken
FATCA betrifft ganz allgemein diejenigen, die Zahlungen aus US-Quellen erhalten, sei es als ausländisches Finanzinstitut (FFI) oder wirtschaftlich Begünstigte bzw. Nicht-Finanzinstitute (Non-Financial Foreign Entity, NFFE). Als FFI qualifizieren natürliche und juristische Personen, die:
- Einlagen im normalen Bankgeschäft oder ähnlichem Geschäft annehmen,
- geschäftsmäßig Finanzvermögen für Rechnung anderer halten, z. B. Börsenmakler, Händler, Clearing-Organisationen, oder
- geschäftsmäßig im Bereich Investment tätig sind, insbesondere Investition, Reinvestition oder Handel mit Wertpapieren, Personengesellschaftsanteilen, Rohstoffen, oder einem darauf gerichteten Recht (einschl. Future, Termingeschäft oder Option).
Erfasst werden damit neben Banken grundsätzlich auch Versicherungsgesellschaften, Investmentfonds, einschließlich Private Equity Fonds und Hedge Fonds sowie Verbriefungsgesellschaften und Garantiegeber.
NFFE wiederum können sämtliche sonstigen ausländischen Rechtsgebilde sein.
Was verlangt FATCA?
Zur Vermeidung des Quellensteuerabzuges müssen sich FFIs grundsätzlich zur Einhaltung der FATCA-Vorschriften gegenüber dem US-Finanzministerium vertraglich verpflichten. Dies umfasst insbesondere:
- Beachtung der Vorgaben zur Identifizierung von US-Steuerpflichtigen unter den Kunden (bzw. Kontoinhabern),
- Jährliche Übermittlung von Informationen über die Konten der US-Kunden an die US-Steuerbehörden (IRS),
- Quellensteuerabzug und -einbehalt auf weitergeleitete Zahlungen (sog. „Passthru Payments“) an Kunden, die nicht die geforderten Informationen bereitstellen, und nicht-teilnehmende (Non-Compliant) FFIs,
- Übermittlung weiterer Informationen zu US-Konten auf Nachfrage.
NFFEs verhindern den 30%igen Quellensteuerabzug grundsätzlich nur, wenn sie wesentlich beteiligte US-Gesellschafter (>10 %) offenlegen oder bestätigen, dass solche nicht vorhanden sind.
Was ist zu tun?
Unternehmen sollten ihre Betroffenheit und die Auswirkungen des FATCA-Regimes u.a. im Hinblick auf ihre Kunden-/Gesellschafterstruktur analysieren und den danach angestrebten Status als teilnehmendes, nicht-teilnehmendes oder fingiert-FATCA konformes FFI („deemed-compliant FFI“) bestimmen. FFIs, die beabsichtigen, sich zur Einhaltung der Pflichten nach dem FATCA-Regime vertraglich zu verpflichten, müssen anschließend, insbesondere anhand des vorhandenen Anpassungsbedarfs im Hinblick auf die vorhandenen Geschäftsprozesse und IT-Systeme die Umsetzung innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens bis zur Anwendung der FATCA-Vorschriften planen. Die jeweilige Einbeziehung der betroffenen Funktionen (IT, Recht, Steuern, Compliance, Produktentwicklung, Vertrieb etc.) ist dabei von entscheidender Bedeutung für eine effiziente und anforderungsgerechte Schaffung der Compliance-Voraussetzungen.
Unterstützung durch BDO bei FATCA
BDO unterstützt seine Mandanten in sämtlichen Phasen des Prozesses, u. a.:
- Analyse der FATCA-Betroffenheit in persönlicher und sachlicher Hinsicht (bei Bedarf Tool-gestützt), einschließlich Ableitung erforderlicher Maßnahmen für FATCA-Konformität,
- Etablierung/Anpassung des Neukundenannahmeprozesses sowie des internen und externen Berichtswesens zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Informationsübermittlung an den IRS,
- Bericht (auch IT) über FATCA-Compliance (inhaltlich/zeitlich).
Unsere multidisziplinäre Expertise, insbesondere aus den Bereichen Steuerrecht, Aufsichtsrecht und IT, gibt unseren Mandanten die Sicherheit, dass alle Compliance-relevanten Aspekte des FATCA-Regimes abgedeckt sind.