Sanierungsgutachten

Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen ist die Erstellung von Gutachten in einer Vielzahl von Situationen innerhalb und außerhalb der Krise erforderlich. So fordern Finanzierungspartner bei Abschluss oder Verlängerung von Finanzierungen Nachweise für die Sanierungsfähigkeit, der Wirtschaftsprüfer des Unternehmens einen Nachweis für das Bestehen der Voraussetzungen für die Bilanzierung unter der Going-Concern-Annahme und das Insolvenzgericht im Rahmen des „Schutzschirmverfahrens“ ein Gutachten über das Vorliegen der Voraussetzungen von § 270d InsO. Nach Ihrer Wahl und in Abhängigkeit von den konkreten Anforderungen unterstützen wir Sie bei der Erstellung entsprechender Gutachten oder erstellen diese für Sie.

  • Betriebswirtschaftliche Konzeption und Umsetzung individueller Restrukturierungsmaßnahmen
  • Betriebswirtschaftliche Begleitung bei Kapitalmaßnahmen,
  • Durchführung betriebswirtschaftlicher Due-Diligence-Untersuchungen
  • umfassende Beratung im (Ver-)kaufsprozess
  • Teilschließung und Abwicklung
  • Sanierungsgutachten nach IDW S 6

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Steffen Ziegenhagen

Steffen Ziegenhagen

BDO Recovery & Capital Advisors GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Wirtschaftsprüfer, Geschäftsführer
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