Die EU-Taxonomie wurde von der Europäischen Kommission als gemeinsames Wörterbuch zur Definition und Identifizierung nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten eingeführt. Sie soll sicherstellen, dass Unternehmen verstehen und kommunizieren, wie „grün“ ihre Aktivitäten sind. Das erhöht die Transparenz bei ökologischen bzw. nachhaltigen Investitionen. Die nachhaltigen Tätigkeiten werden dabei auf Basis der bestehenden NACE Codes kategorisiert (System für die strategische Klassifizierung der Wirtschaftszweige in der EU).
Die Taxonomie richtet sich an sechs Umweltzielen aus (z.B. Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, u.a.). Anhand von technischer Bewertungskriterien (TBK) werden dann nachhaltige Aktivitäten für diese Ziele definiert und identifiziert. Diese TBK werden vom „Delegierten Rechtsakt Klima“ festgelegt, der im Juni 2021 verabschiedet wurde – vorerst nur für zwei der sechs Umweltziele: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Die im Juni 2023 von der EU-Kommission angenommenen Rechtsakte enthalten neue technische Bewertungskriterien für Wirtschaftstätigkeiten zu den restlichen vier Umweltzielen nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser– und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung sowie Schutz und Widerherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.
WANN IST EIN UNTERNEHMEN ZUR BERICHTERSTATTUNG VERPFLICHTET?
Seit dem 1. Januar 2022 ist die EU-Taxonomie für alle Portfoliomanager, Banken, Versicherungsgesellschaften und Nichtfinanz-Unternehmen des öffentlichen Interesses mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (sogenannte große PIEs) verpflichtend (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz).
Mit Inkrafttreten der sogenannten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird der Anwendungsbereich der EU-Taxonomie auch auf grundsätzlich folgende Unternehmen:
- Kapitalmarktorientierte Unternehmen iSd § 264d HGB mit Ausnahme von Kleinstkapitalgesellschaften
- Große Kapitalgesellschaften iSd § 267 Absatz 3 HGB
- Große haftungsbeschränkte Personengesellschaften iSd § 264a HGB
ALLE INFOS AUF EINEN BLICK
Alle wichtigen Informationen zu den Berichtspflichten, Erläuterungen zu den geltenden Richtlinien, Zeitleisten sowie Details zur Methodik der EU-Taxonomie finden Sie in diesem Factsheet.