Jan Odewald
Von Aufsichtsgremien wird heute eine aktive Überwachungsarbeit erwartet. In ihrer Rolle müssen sie die Geschäftsführung vorausschauend kontrollieren und beraten. Die Beschaffung und Verarbeitung überwachungsrelevanter Informationen spielen im diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle. Zur Beurteilung spezieller Sachverhalte, die der Aufsichtsrat mit den ihm zur Verfügung stehenden Kapazitäten nicht abschließend bzw. nur eingeschränkt einschätzen kann, ist es in Einzelfällen daher nicht nur ratsam sondern unter Umständen sogar geboten, einen externen, unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen. Externe Sachverständige im Sinne von § 109 AktG besitzen das dazu notwendige Expertenwissen. Zwar bleibt der Aufsichtsrat in letzter Instanz selbst verantwortlich für die Organisation der Überwachungsprozesse. Eine moderne Aufsichtsratsarbeit lässt eine neutrale Unterstützung im Sinne von ‚good practice‘ allerdings sinnvoll erscheinen. BDO Board Support hat vor diesem Hintergrund einen integrierten Beratungsansatz entwickelt, der der modular die Themen Trainings, prozessorientierte Beratung und Aufsichtsratsassistenz miteinander verzahnt.
Der Nutzen und Mehrwert unserer Dienstleistungen liegt in der
- Minimierung von Haftungs- und Reputationsrisiken
- Verbesserte Darlegungsmöglichkeiten der Beweislast im Haftungsfall
- Erfüllung regulativer Anforderungen (Compliance)
- Urteilsbildung des Aufsichtsgremiums auf der Grundlage objektiver und neutraler Experteninformationen im Sinne der Business Judgement Rule (‚informierte‘ Entscheidungen)
- Verbesserung der Performance der Überwachungsprozesse
- Stärkung der Unabhängigkeit des Aufsichtsrats
Im Sinne unseres Beratungsansatzes steht Ihnen ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung, an den Sie sich jederzeit vertrauensvoll wenden können.
Gerne nehmen wir zu Ihnen vertraulich Kontakt auf und informieren Sie über weitere Details unserer Consulting Services.