Solvency II - Säule 1
Die erste Säule von Solvency II legt die Eigenmittelanforderungen, die Bestimmungen für die Kalkulation der versicherungstechnischen Rückstellungen und die Überprüfung der Berechnungsansätze fest – Aspekte, die umfassend für alle Versicherungen relevant sind. Zwar sind die Ermittlung der Solvency II – Wertansätze und die Berechnung der Stressszenarien für die Ermittlung der Kapitalanforderung im Rahmen des Standardmodells vorgegeben, dennoch entstehen bei der konkreten Berechnung erhebliche Ermessensspielräume für Unternehmen, welche von der Solvency II Säule 1 aufgegriffen werden. In diesen Freiräumen, die sich durch die Solvency II Säule 1 ergeben, liegt jedoch große Verantwortung: So können einmal getroffene Entscheidungen für künftige Bewertungen nur sehr schwer rückgängig gemacht werden.
Aufgrund des Prinzips der marktwertorientierten Bewertung sind grundsätzlich in allen Sparten angemessene Verfahren erforderlich, die von Versicherungen berücksichtigt werden müssen. Große Herausforderungen entstehen insbesondere in der Bewertung der versicherungstechnischen Passiva. Durch die Solvency II Säule 1 ergibt sich eine zusätzliche Anforderung für Versicherungsunternehmen: die Einhaltung der vorgeschriebenen Qualitätsbewertung der genutzten Daten.
Unsere Aktuare sind Spezialisten für die Berechnungsansätze der versicherungstechnischen Passiva, die Nutzung des Branchen-Simulationsmodells im Bereich Lebens- und Krankenversicherung und die Entwicklung geeigneter Verfahren zur Modellierung von Schadenreserven. Gemeinsam mit Ihnen gehen wir die Umsetzung der in der Solvency II Säule 1 implementierten Richtlinien an. Wir unterstützen Sie und Ihr Unternehmen mit Fachkompetenz, Verstand und Leidenschaft.
Solvency II - Säule 2 und 3
Die Rahmenrichtlinie von Solvency II schreibt Versicherungsunternehmen die Einführung des sogenannten Governance-Systems vor, welches ein auf Versicherungen abgestimmtes, solides und vorsichtiges Management sicherstellen soll. Um dies zu gewährleisten, werden in der Solvency II Säule 2 und Solvency II Säule 3 vor allem Anforderungen gestellt, die das Risikomanagement, Compliance, die interne Revision und die versicherungsmathematische Funktion betreffen, welche für Versicherungen äußerst relevant sind. Ein besonderes Augenmerk legen die Solvency II Säule 2 und 3 dabei auf den Prozessen zur Einschätzung der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA-Prozess).
Die Rahmenrichtlinie von Solvency II schreibt Versicherungsunternehmen die Einführung des sogenannten Governance-Systems vor, welches ein auf Versicherungen abgestimmtes, solides und vorsichtiges Management sicherstellen soll. Um dies zu gewährleisten, werden in der Solvency II Säule 2 und Solvency II Säule 3 vor allem Anforderungen gestellt, die das Risikomanagement, Compliance, die interne Revision und die versicherungsmathematische Funktion betreffen, welche für Versicherungen äußerst relevant sind. Ein besonderes Augenmerk legen die Solvency II Säule 2 und 3 dabei auf den Prozessen zur Einschätzung der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA-Prozess). Unser Expertenteam verfügt über umfangreiche Erfahrung und breites Know-how in der Prozessgestaltung und Implementierung von Risikomanagement- und Governance-Systemen gemäß der Solvency II Säule 2 und Solvency II Säule 3. Wir validieren Ihre Risikomanagementprozesse, übernehmen Compliance-Audits und unterstützen Sie bei der Erstellung von ORSA- oder SFCR-Berichten. Hierbei berücksichtigen wir Ihre individuellen Prozesse und Risiken und gehen mit Augenmaß vor, um diese mit den Solvency II Säule 2 und 3 Richtlinien abzustimmen. Wir unterstützen Sie dabei, proportionale Lösungen zu finden und bringen best practice-Ansätze ein.
Solvency II / Risikomanagement
Zum 01.01.2016 hat die Solvency II-Richtlinie ihren Vorgänger Solvency I abgelöst und ist vollständig in Kraft getreten. Die europäische Richtlinie für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen hat dadurch einige Veränderungen erfahren. So führt die neue Version weiterentwickelte Solvabilitätsanforderungen und neue Bewertungsvorschriften ein, die den Richtlinien von Solvency II entsprechen und von der europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA empfohlen sind. Ziel ist die Verringerung des Insolvenzrisikos des Versicherers und die allgemeine Harmonisierung des Aufsichtsrechts im europäischen Binnenmarkt.
Der mit der Einführung von Solvency II einhergehende Paradigmenwechsel wird in der Welt der Versicherungen auch künftig zu massiven Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation der Versicherer führen. Besonders für kleinere Versicherungen bedeutet der Aufbau des erforderlichen Governance-Systems erhebliche Aufwände. Als wesentlicher Bestandteil im Rahmen von Solvency II gilt ORSA (Own Risk and Solvency Assessment). Bei ORSA handelt es sich um ein prioritäres Kernelement von Solvency II, welches die Versicherungsunternehmen zur regelmäßigen, unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung nach Anforderungen der Richtlinie verpflichtet.